Aufenthaltserlaubnis als Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

11.09.2026

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde;

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:

Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet wurde


Gebühr

Gebühr
100 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.

Gebühr
98 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zweckwechsel: Wenn Sie eine bestehende Aufenthaltserlaubnis ändern, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, mit der Sie als Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn angestellt sind.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Weitere Informationen

Unter Umständen müssen Sie an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.

Die Bundesagentur für Arbeit muss der Beschäftigung nicht zustimmen.


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Zu den Dienstherren können zum Beispiel gehören:

Die Aufenthaltserlaubnis bietet sich für Sie vor allem an, wenn

Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für die Dauer von 3 Jahren erteilt, es sei denn für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ist ein kürzerer Zeitraum vorgesehen.

Nach Ablauf der 3 Jahre haben Sie die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Dabei handelt es sich um ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Ihr Dienstherr, der Sie nach Deutschland holen möchte, kann mit Ihrer Vollmacht bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, mit dem Ihre Einreise erleichtert und beschleunigt werden kann.


Zuständige Stelle(n)