Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen vorlegen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Weitere Informationen

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie:


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage sind, müssen Sie deren Schadstoffausstoß fortlaufend durch kontinuierliche Messungen ermitteln, aufzeichnen und auswerten.

Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen müssen Sie regelmäßig einen Messbericht erstellen und diesen innerhalb bestimmter Fristen an die zuständige Immissionsschutzbehörde senden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)


Erforderliche Unterlagen

Vollständiger Messbericht


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Fristen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Adresse
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)