Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Betreiber einer biologischen Abfallbehandlungsanlage sind, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen mit speziellen Messgeräten fortlaufend ermitteln, registrieren und auswerten.

Über die Auswertung der Messungen müssen Sie einen Messbericht erstellen und diesen innerhalb bestimmter Fristen an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Vollständiger Messbericht


Fristen


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)


Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Adresse
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)