Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie 4 Pflichtstationen und eine Wahlstation.

Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 2 Jahre.

Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.

Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.

In Sachsen-Anhalt können Sie den Vorbereitungsdienst in folgenden Landgerichtsbezirken absolvieren:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Keine.


Fristen

Die Einstellungen erfolgen zum 1. März und 1. September eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung muss spätestens 6 Wochen vor dem Beginn vorliegen.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg.


Verfahrensablauf

Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

12.01.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Oberlandesgericht Naumburg
Adresse
Domplatz 10
06618 Naumburg (Saale), Stadt

(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/olgdsgvo.)