Ermäßigung für Wasserentnahmeentgelt beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

16.06.2025

Allgemeine Informationen

Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts stellen.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt


Fristen

bis zum 31.März des dem Erhebungsjahr folgenden Jahres


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wasser
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)