Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung vorlegen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Erforderliche Unterlagen

Vollständiger Messbericht mit Angaben über:


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fristen

Den Messbericht müssen Sie  innerhalb von 3 Monaten nach Durchführung der Messung zusammen mit allen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen und  anschließend 5 Jahre aufbewahren.

Die erste Messung müssen Sie innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage durchführen lassen. Anschließend muss die Messung alle 3 Jahre erfolgen.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen sind, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß der Anlage in regelmäßigen Abständen durch Einzelmessungen über-prüfen lassen.

Die Messungen müssen Sie durch ein akkreditiertes Messinstitut oder einen Sachverständigen durchführen lassen.

Die Ergebnisse der Messungen müssen Sie in einem Messbericht an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.


Weitere Informationen


Verfahrensablauf


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Adresse
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)