Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung vorlegen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln und aufzeichnen.

Über die Auswertung der Messungen müssen Sie jedes Jahr einen Messbericht erstellen oder durch ein akkreditiertes Messinstitut erstellen lassen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Vollständiger Messbericht


Fristen


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Verfahrensablauf

 

Weitere Informationen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)


Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Adresse
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)

SG Immissionsschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt