Ermächtigung zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen beantragen


Anträge / Formulare


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

09.11.2020;02.11.2023

Voraussetzungen

Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer

nachweist.

Die Fachkunde besteht aus


Fristen

Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden. 


Verfahrensablauf

Für die Überwachung exponierter Personen nach Strahlenschutzrecht brauchen Sie eine Ermächtigung. Diese müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit beantragen. Hierfür müssen Sie Folgendes nachweisen:

Die Fachkunde müssen Sie vorab bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt beantragen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Behörde die Ermächtigung. Die Ermächtigung ist befristet auf 5 Jahre.


Allgemeine Informationen

Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss

und

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.  


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)