Kindersitz im Auto


Allgemeine Informationen

In Deutschland müssen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, in einem für das Kind geeigneten Kindersitz im Auto gesichert werden. Diese Pflicht gilt in Autos auf allen Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind.

Grundsätzlich dürfen Kinder nur in genehmigten Kindersitzen mitgenommen werden. Derzeit sind drei UN-Regelungen für Kindersitze zugelassen:

Eine entsprechende Kennzeichnung muss am Kindersitz angebracht sein.

Transportieren Sie Kinder ohne die erforderlichen Kindersitze drohen Bußgelder und gegebenenfalls sogar ein Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg.

Ausnahmen beim Transport von Kinder:


Voraussetzungen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

keine


Anträge / Formulare

Formular: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
 


Verfahrensablauf

keine


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)


Fachlich freigegeben am

25.11.2020

Zuständige Stelle(n)