Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung beantragen


Allgemeine Informationen

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.

Um eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einzurichten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


Voraussetzungen

Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:


Erforderliche Unterlagen

Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Verfahrensablauf

Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.


Weitere Informationen

Die einzelnen Bundesländer haben konkrete Ausführungsbestimmungen.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen


Fachlich freigegeben am

26.10.2020

Zuständige Stelle(n)