Leistungen für eine erforderliche Sterilisation beantragen


Allgemeine Informationen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Bei Frauen: Wenn  

 

Bei gesunden Männern:

In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.


Voraussetzungen

Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Keine


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

27.11.2020

Zuständige Stelle(n)

GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt

PKV-Verband
Adresse
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln, Stadt