Dauerhaften Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe dauerhaft betreiben möchten, müssen Sie dies anzeigen.

Sie müssen in Ihrer Anzeige auch angegeben, um welche Betriebsart es sich handelt.

Betriebsarten sind zum Beispiel:

Sie müssen eine Anzeige auch in folgenden Fällen einreichen:

Sie müssen in Ihrer Anzeige auch angeben, ob Sie alkoholische Getränke anbieten wollen. Sie müssen angeben, wenn das bisherige Angebot im laufenden Gaststättenbetrieb auf alkoholische Getränke oder auf das Angebot von zu bereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle ausgedehnt werden soll.


Voraussetzungen

Keine.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.

Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.


Fristen

Sie müssen die Anzeige mindestens 4 Wochen vor der Betriebsaufnahme einreichen.


Bearbeitungsdauer

Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.


Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Anzeige bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle leitet die Angaben unverzüglich weiter an


Weitere Informationen

Wenn sich an Ihren Angaben in der Anzeige etwas ändert, müssen Sie dies sofort schriftlich mitteilen.

Sie müssen eine Gewerbeanzeige nach § 14 der Gewerbeordnung und der Gewerbeanzeigeverordnung vornehmen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

11.04.2022

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Gewerbe/Ordnung/Markt
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt