Anerkennung als Heilpädagogin oder Heilpädagoge mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen


Allgemeine Informationen

Der Beruf Heilpädagogin oder Heilpädagoge ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Sie müssen eine bestimmte Qualifikation nachweisen, um in dem Beruf arbeiten zu dürfen. Wenn Sie eine ausländische Berufsqualifikation als Heilpädagogin oder Heilpädagoge haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in diesem Beruf in dem gewählten Bundesland arbeiten.

Dafür müssen Sie einen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Landesbehörde einreichen.

Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in dem gewählten Bundesland und macht eine Gleichwertigkeitsfeststellung.

Neben der Gleichwertigkeit prüft die zuständige Stelle die weiteren Voraussetzungen.

Sie erhalten eine Rückmeldung, nachdem Ihr Antrag geprüft wurde.

Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist und Sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Heilpädagogin“ oder „Heilpädagoge“ führen.

Wenn Ihnen für eine Anerkennung berufliche Qualifikationen fehlen, nennt der Bescheid die wesentlichen Unterschiede. Sie können dann eine Ausgleichsmaßnahme machen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.


Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren in Höhe von 25,00 bis 600 Euro an und richten sich nach dem Aufwand des Anerkennungsverfahrens.


Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.


Bearbeitungsdauer

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf


Weitere Informationen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

30.01.2023

Zuständige Stelle(n)

Landesschulamt Sachsen-Anhalt Nebenstelle Dessau
Adresse
Nantegasse 6
06844 Dessau-Roßlau, Stadt