Zahnärztliche Gruppenprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen beantragen


Allgemeine Informationen

Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es, 

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.

Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.

Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.


Gebühren (Kosten)

Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.


Fristen

Keine


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege Sachsen-Anhalt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

05.11.2020

Formulare


Zuständige Stelle(n)

Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Adresse
Oberaltenburg 4b
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt

Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege Sachsen-Anhalt
Adresse
Lüneburger Straße 4
39106 Magdeburg, Landeshauptstadt
(c/o AOK-Landesverband Sachsen-Anhalt)