Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten anzeigen


Allgemeine Informationen

Airbags und Gurtstraffer enthalten pyrotechnische Sätze. Bei unsachgemäßer Handhabung gehen von diesen Bauteilen erhebliche Gefahren aus, die zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen können. Deshalb unterliegen sie dem Sprengstoffgesetz.

Nach dem Sprengstoffgesetz brauchen Sie grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen – auch im Zusammenhang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten. Die Erlaubnispflicht entfällt unter bestimmten Voraussetzungen, wenn Sie mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten der Kategorie P1 (alte Bezeichnung: Klasse T1) arbeiten, ohne diese zu zünden. Ein klassischer Anwendungsfall hierfür ist das Ein- und Ausbauen in Kfz-Werkstätten.

In jedem Fall müssen Sie den gewerblichen Umgang den zuständigen Behörden melden: Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber beabsichtigen, zum ersten Mal Ihre Beschäftigten mit Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten der Kategorie P1 arbeiten zu lassen, müssen Sie die Anzeige mindestens 2 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit einreichen.

Zu den weiteren Voraussetzungen für die Freistellung von der Erlaubnispflicht gehört unter anderem, dass der Umgang durch geschultes Personal erfolgt, also durch Personen mit eingeschränkter Fachkunde.

Die eingeschränkte Fachkunde wird in einer circa 6-stündigen Schulung vermittelt. Die eingeschränkte Fachkunde berechtigt ausschließlich zum Ein- und Ausbau von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten der Kategorie P1 sowie zu deren Vernichtung im eingebauten Zustand. Bei der Schulung wird folgendes vermittelt:


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Freistellung von der Erlaubnispflicht:


Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

23.05.2024

Zuständige Stelle

Landesamt für Verbraucherschutz


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)