Mobile ICT-Karte beantragen


Allgemeine Informationen

Sie können eine Mobiler-ICT-Karte erhalten, wenn Sie als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in einer deutschen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens tätig sein sollen.

Die Bundesagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung zustimmen. Die Bundesagentur prüft insbesondere Ihre Tätigkeit als Führungskraft, Spezialist oder Trainee sowie das Arbeitsentgelt und die Arbeitsbedingungen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des unternehmensinternen Transfers, mindestens jedoch für 90 Tage erteilt. .  Der Aufenthalt in Deutschland darf jedoch drei Jahre bei Führungskräften/Spezialisten und 1 Jahr bei Trainees nicht erreichen. Zugleich darf der geplante Aufenthalt im Bundesgebiet nicht länger sein als der Aufenthalt in dem EU-Mitgliedstaat, der Ihnen den Aufenthaltstitel zum Zweck des unternehmensinternen Transfers ausgestellt hat.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.


Gebühren (Kosten)

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 80,00

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen

Hinweise:


Fristen


Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

Sie können den Antrag alternativ auch über den BSCW-Server an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge senden (https://bscw.bund.de). Über den Antrag entscheidet dann die zuständige Ausländerbehörde.


Rechtsgrundlage

§ 19b AufenthG


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

26.02.2021

Zuständige Stelle(n)