Förderung für gewerbliche Investitionen beantragen


Allgemeine Informationen

Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt fördern Investitionen der gewerblichen Wirtschaft sowie Investitionen in touristische und wirtschaftsnahe Infrastrukturen.

Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen oder vorhandene zu sichern.


Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände sein.


Erforderliche Unterlagen

Welche Angaben weiterhin notwendig sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.


Gebühren (Kosten)

Keine.


Fristen

Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens stellen.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Reichen Sie den Förderantrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein. Diese prüft Ihren Antrag und bewilligt diesen, wenn der Förderung nichts entgegensteht.


Weitere Informationen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung


Fachlich freigegeben am

22.03.2021

Zuständige Stelle(n)

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Adresse
Domplatz 12
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt