Meldebescheinigung beantragen


Allgemeine Informationen

Ihre Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde stellt Ihnen auf Antrag auch eine besondere Meldebestätigung in Form einer Meldebescheinigung (z.B. zur Vorlage beim Standesamt oder einer anderen Behörde) aus, wenn Sie dort gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient vorrangig dem Nachweis der Wohnung und enthält grundsätzlich Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Tag des Ein- und Auszuges und Anschrift der betroffenen Personen. Die Meldebescheinigung darf - soweit erforderlich - auch weitere Daten der betroffenen Person enthalten.

Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Die Ausfertigung einer Meldebescheinigung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt