Anerkennung von Prüflaboratorien und Messstellen beantragen


Allgemeine Informationen

Als Prüflabor und Messstelle müssen Sie zur Wahrnehmung staatlich veranlasster Prüf- und Überwachungsaufgaben notifiziert sein. Dazu muss Ihr Prüflabor oder Ihre Messstelle bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Entscheidung zu Ihrer Eignungsüberprüfung wird Ihnen in Form eines entsprechenden Bescheides bekanntgegebenen. Dieser wird bundesweit anerkannt.

Dieses Verfahren gilt in Sachsen-Anhalt in den Umweltbereichen Abfall und Luft.


Voraussetzungen

Ihr Prüflaboratorium/Ihre Messstelle muss:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren an. Deren Höhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand.


Fristen

Die Notifizierung wird für maximal 5 Jahre erteilt. Einen Antrag auf Erneuerung sollten Sie spätestens 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.


Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrages beginnt mit Vorliegen der kompletten Unterlagen. Die Prüfung dauert 3 (Abfall) beziehungsweise 4 Monate (gemäß BImSchV).


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Bitte richten Sie einen Antrag unter Verwendung des jeweiligen Antragsformulars und Beifügung der dort angegebenen Nachweise zur Prüfung der Voraussetzung einer Notifizierung an die zuständige Stelle. Diese prüft Ihre Eignung als Prüflaboratorium oder Messestelle.


Weitere Informationen

Die Bekanntmachung der bundesweit gültigen Notifizierung  erfolgt im Recherche-​System-​Messstellen-Sachverständig (ReSyMeSa).


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie


Fachlich freigegeben am

06.04.2021

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Adresse
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)