Betrieb einer Straußwirtschaft anzeigen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie selbst erzeugten Wein oder Apfelwein am Ort des Herstellerbetriebes ausschenken wollen, müssen Sie dies schriftlich anzeigen. Der überwiegende Teil der angebotenen Getränke muss aus der landwirtschaftlichen Produktion des Betreibers der Straußwirtschaft stammen. Sie dürfen nur kalte oder einfach zubereitete warme Speisen anbieten.

Sie dürfen den Ausschank höchstens 4 Monate im Jahr betreiben:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.


Fristen

Sie müssen den Ausschank 2 Wochen vor Beginn anzeigen.


Bearbeitungsdauer

2 Wochen, wenn alle Angaben vollständig sind


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Gewerbeamt in Ihrer Gemeinde oder Stadt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

11.04.2022

Zuständige Stelle(n)