Weiterbildungsstätte anerkennen lassen


Allgemeine Informationen

Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung. Die Anerkennung bildet die Voraussetzung für die Förderung durch das Land.

Ihre Weiterbildungsstätte muss vom für Erwachsenbildung zuständigen Ministerium anerkannt sein. Nur dann dürfen Sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung durchführen.


Voraussetzungen

Zur Anerkennung der Weiterbildungsstätte muss diese


Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Anerkennung muss folgende Angaben und Nachweise enthalten.


Bearbeitungsdauer

3 Monate.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Bildung.


Verfahrensablauf

Sie stellen einen formlosen Antrag auf Anerkennung der Weiterbildungsstätte.


Weitere Informationen

Zurzeit sind 30 regional tätige Einrichtungen, 2 landesweite Zusammenschlüsse im Land Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt anerkannt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

20.05.2021

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Bildung
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt