Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen


Allgemeine Informationen

Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Kostenrahmen: EUR 100 - 5000


Fristen

keine


Zuständige Stelle

Für Deponien der Klassen 0 und I: Wenden Sie sich an Landkreis oder kreisfreie Stadt.

Für Deponien der Klassen II und III: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Anträge / Formulare


Rechtsgrundlage


Verfahrensablauf


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

24.09.2026

Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)