Eintragung einer Berufsausübungsgesellschaft im Berufsregister für Steuerberater beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihre Berufsausübungsgesellschaft oder Ihre Mitgliedschaft in der Berufsausübungsgesellschaft in das Berufsregister der Steuerberater eintragen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen.

Folgende Angaben werden in das Berufsregister eingetragen:

Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.


Voraussetzungen

Sie sind Mitglied einer Berufsausübungsgesellschaft und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.


Erforderliche Unterlagen

In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.


Fristen

Keine


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.

Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.


Weitere Informationen

keine


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt