Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen


Allgemeine Informationen

Betreiberinnen und Betreiber von Langzeitlagern müssen bei Stilllegung bestimmte Anforderungen erfüllen, damit das Lager keine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Umwelt darstellt.

Sachverständige kontrollieren die Einhaltung regelmäßig. 

Wenn Sie die Kontrolle durchführen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Sachverständige oder Sachverständiger zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
 


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Verwaltungsgebühr: nach Zeitaufwand, jedoch mindestens EUR 67. 


Fristen

Sie müssen den Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit stellen.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Bestimmung als Sachverständiger für Langzeitlager nach der Deponieverordnung stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 


Fachlich freigegeben am

04.10.2021

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Adresse
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)