Betriebserlaubnis für öffentliche Apotheke beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

28.08.2026

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Bearbeitungsdauer

Liegen alle Antragsvoraussetzungen beziehungsweise alle für eine Erlaubniserteilung notwendigen Unterlagen vor, dauert die normale Bearbeitungsfrist in Sachsen-Anhalt 4 Wochen.


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gemäß Allgemeiner Gebührenordnung LSA


Allgemeine Informationen

Bevor Sie eine öffentliche Apotheke übernehmen oder neueröffnen, müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaberin oder Erlaubnisinhaber nach. Zudem weisen Sie nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen. Sie versichern eidesstattlich, dass Sie gesetzliche Vorgaben einhalten.

Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit.


Fristen

In Sachsen-Anhalt gibt es keine Fristen.


Erforderliche Unterlagen

Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.


Voraussetzungen

Sie müssen als Antragstellerin oder Antragsteller


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Gesundheitswesen, Pharmazie
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)