Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen


Allgemeine Informationen

Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

 

Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.


Gebühren (Kosten)

Keine bundesweit einheitliche Regelung.


Fristen

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.


Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit.


Anträge / Formulare

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.


Verfahrensablauf

Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

28.08.2026

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Gesundheitswesen, Pharmazie
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)