Arbeitsunfall an überwachungsbedürftigen Anlagen anzeigen


Allgemeine Informationen

Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wird, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.

Dies gilt für Unfälle mit folgenden Arbeitsmitteln


Voraussetzungen

 

Erforderliche Unterlagen

Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:

Die Arbeitsschutzbehörde kann zudem folgende Angaben von Ihnen verlangen:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Sie müssen den Unfall unverzüglich anzeigen.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.


Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD)

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

29.03.2023;02.11.2023

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)