Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen


Allgemeine Informationen

Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Unterlagen der Annehmenden:


Gebühren (Kosten)


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Familiengericht (im Amtsgericht)


Anträge / Formulare

keine


Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen


Fachlich freigegeben am

10.09.2020

Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Merseburg
Adresse
Geusaer Straße 88
06217 Merseburg
Postanschrift

Postfach:11 54
06201 Merseburg

(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agmerdsgvo.)