Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.


Voraussetzungen

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:


Erforderliche Unterlagen


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.


Fristen

Sie müssen den Antrag spätestens einen Monat vor der Einleitung des Abwassers stellen.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.


Verfahrensablauf


Anträge / Formulare

Onlineverfahren: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen: nein


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz


Fachlich freigegeben am

09.02.2023

Zuständige Stelle(n)

SG Gewässerschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt