Eintragung in das Arztregister beantragen
Rechtsgrundlage
- §§ 1 bis 10 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) (Arztregister)
- § 95a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
- § 95c Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
Fachlich freigegeben am
28.09.2026Weitere Informationen
Die Eintragung in das Arztregister in einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist nicht mit der Eintragung in das bei der Landesärztekammer geführte Register gleichzusetzen.
Allgemeine Informationen
Im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) werden zulassungswillige und zugelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Angaben zur Person und beruflichen Tätigkeit erfasst.
Die KV führen für jeden Zulassungsbezirk ein Arztregister. Zuständig für die Eintragung in das Arztregister ist die KV, in deren Zuständigkeitsbereich sich Ihr Wohnsitz befindet (Wohnortprinzip). Wenn Sie umziehen und sich Ihr Zulassungsbezirk dadurch ändert, müssen Sie die Eintragung in das Arztregister des neuen Zulassungsbezirks beantragen.
Die Eintragung in das Arztregister ist die Grundvoraussetzung für Ihre Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen oder vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit.
Gebühr
Gebühr
100 EUR (FIX)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung.
Voraussetzungen
- Als Ärztin oder Arzt können Sie
- Ihre Approbation nachweisen.
- einen Abschluss in einer Facharztausbildung oder in einer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erworbenen Ausbildung nachweisen.
- Als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut können Sie
- Ihre Approbation nachweisen.
- die Qualifikation im Richtlinienverfahren der Psychotherapie nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Approbationsurkunde
- Urkunde über Ihre Facharztanerkennung oder Ihre Qualifikation im Richtlinienverfahren der Psychotherapie
- Nachweise oder Zeugnisse über bisherige ärztliche beziehungsweise psychotherapeutische Tätigkeit
- Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorlegen.
- gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen einreichen.
Zuständige Stelle(n)
Kassenärztliche Vereinigung
Adresse
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg, Landeshauptstadt
Postanschrift
Postfach:1664
39006 Magdeburg, Landeshauptstadt