Eintragung in das Arztregister beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

28.09.2026

Weitere Informationen

Die Eintragung in das Arztregister in einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist nicht mit der Eintragung in das bei der Landesärztekammer geführte Register gleichzusetzen.


Allgemeine Informationen

Im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) werden zulassungswillige und zugelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Angaben zur Person und beruflichen Tätigkeit erfasst.

Die KV führen für jeden Zulassungsbezirk ein Arztregister. Zuständig für die Eintragung in das Arztregister ist die KV, in deren Zuständigkeitsbereich sich Ihr Wohnsitz befindet (Wohnortprinzip). Wenn Sie umziehen und sich Ihr Zulassungsbezirk dadurch ändert, müssen Sie die Eintragung in das Arztregister des neuen Zulassungsbezirks beantragen.

Die Eintragung in das Arztregister ist die Grundvoraussetzung für Ihre Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen oder vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit.


Gebühr

Gebühr
100 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage


Fristen

Es gibt keine Frist. 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Kassenärztliche Vereinigung
Adresse
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg, Landeshauptstadt
Postanschrift

Postfach:1664
39006 Magdeburg, Landeshauptstadt