Certificate of good standing beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis).

Dies bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Es zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Das Certificate of good standing können Sie nur bei der jeweils zuständigen Behörde beantragen.


Weitere Informationen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Referat IV A – Berufe im Gesundheitswesen; Landesprüfungsamt


Fachlich freigegeben am

05.11.2020

Zuständige Stelle(n)