Zulassung zur Umschulungsprüfung beantragen


Allgemeine Informationen

Die Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt. Sie endet, genau wie eine Berufsausbildung, mit einer Abschlussprüfung. Diese Abschlussprüfung für Umschulungen heißt Umschulungsprüfung.

Im Regelfall schließen Sie einen Umschulungsvertrag ab und nehmen dann an der regulären Abschlussprüfung für diesen Beruf teil. Eine gesonderte Umschulungsprüfung wird von einigen Bildungsträgern angeboten, ist aber nicht die Regel.

Eine Umschulungsprüfung wird von den für die Ausbildung in Ihrem Beruf zuständigen Stellen zum Ende der Umschulungszeit durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung vollständig absolviert haben.

Ihr Umschulungsvertrag wurde durch den Umschulungsbetrieb bei der zuständigen Stelle angezeigt. Die zuständige Stelle führt zusammen mit dem Prüfungsausschuss die Umschulungsprüfung durch. Der Prüfungsausschuss nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese. Ihre Umschulung endet, wenn Sie die Ergebnisse vom Prüfungsausschuss erhalten. Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung 2-mal zu wiederholen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Umschulungsvertrag


Gebühren (Kosten)

Umschulungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle. Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder der Bildungsträger, mit dem Sie einen Umschulungsvertrag geschlossen haben.


Fristen

Der Anmeldeschluss zur Umschulungsprüfung liegt ungefähr 4 bis 5 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss können Sie bei der regional zuständigen Stelle erfragen.


Bearbeitungsdauer

 Das gesamte Verfahren der Umschulungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung des Prüfungszeugnisses dauert ungefähr 6 Monate.


Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle hängt davon ab, welche Umschulung Sie machen. Meist sind die Kammern zuständig (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer).


Verfahrensablauf

Ihre Teilnahme an einer Umschulungsprüfung müssen Sie langfristig planen und gut vorbereiten.


Weitere Informationen

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Umschulungsprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen. Das Prüfungsverfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

21.11.2024

Zuständige Stelle(n)

Kammern in Sachsen-Anhalt