Ausbildereignungsprüfung ablegen


Allgemeine Informationen

Als Ausbilder müssen Sie nachweisen, dass Sie das zur Berufsbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigen Ausbildungsmethoden vertraut sind.

In der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist die Ausbildereignung unverzichtbar, in vielen Bereichen der Unternehmen ist sie eine wichtige Zusatzqualifikation. Sie ist Bestandteil zahlreicher Fortbildungsabschlüsse.

Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel drei Stunden. Ein Prüfungssatz besteht aus ca. 70 Aufgaben. Dieser Prüfungsteil findet in der Regel als PC-Prüfung statt.

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einem Rollenspiel oder einer Präsentation bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.

Sie sollten sich gut auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt zahlreiche private Anbieter, die z.B. Vorbereitungskurse anbieten. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

Die Prüfungen finden zu festen Terminen bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und anderen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen statt.


Voraussetzungen

- Keine Zulassungsvoraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung


Gebühren (Kosten)

Die Prüfungen sind kostenpflichtig und richten sich nach dem Gebührentarif der jeweiligen zuständigen Stelle und sind auf der Homepage der jeweiligen Stelle einzusehen.


Bearbeitungsdauer

Das gesamte Prüfungsverfahren dauert ca. drei Monate.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:

Die zuständigen Stellen in Sachsen-Anhalt sind:


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag


Fachlich freigegeben am

11.11.2020

Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)