Aufnahme an einer Gemeinschaftsschule beantragen


Allgemeine Informationen

Die Sekundarschule ist eine weiterführende Schulform und schließt an die Grundschule an. Sie umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10 und schließt mit dem Haupt- oder Realschulabschluss ab. Zudem können der qualifizierte Hauptschulabschluss und der erweiterte Realschulabschluss erworben werden. Neben den allgemeinen Lehrinhalten steht bei der Sekundarschule die Berufsvorbereitung Ihres Kindes im Vordergrund. So sollen die Schüler und Schülerinnen ausführlich auf die spätere Arbeitswelt vorbereitet werden.

Ihr Kind erhält den Hauptschulabschluss, wenn es die 9. Klasse erfolgreich besucht hat.

Ihr Kind erhält den Realschulabschluss, wenn es die 10. Klasse besucht und die Abschlussprüfung bestanden hat. Ihr Kind kann mit bestimmten Leistungsvoraussetzungen den erweiterten Realschulabschluss erwerben. Mit dem erweiterten Realschulabschluss kann Ihr Kind in die gymnasiale Oberstufe wechseln und das Abitur erreichen.

Die Gemeinschaftsschule ist eine weiterführende Schulform und schließt an die Grundschule an. An der Gemeinschaftsschule kann Ihr Kind folgende Abschlüsse erwerben:

Die Gemeinschaftsschulen arbeiten kooperativ mit den Gymnasien zusammen.


Voraussetzungen

Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich beendet


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Keine.


Fristen

Sie müssen die Schullaufbahnerklärung fristgerecht bei der derzeit besuchten Grundschule abgeben. Die Schule teilt Ihnen den Termin mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses oder der Schullaufbahnerklärung mit.


Zuständige Stelle


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihr Kind bei einer Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule anmelden wollen, müssen Sie dies beantragen.


Weitere Informationen

Bei Kindern, die vorher eine Schule in einem anderen Bundesland oder dem Ausland besucht haben, entscheidet die Schulbehörde anhand der bisherigen Leistungen und vermittelten Lehrinhalte, welche Schulform geeignet ist.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung


Fachlich freigegeben am

20.08.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

Ministerium für Bildung
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt