Zwischenprüfung in einem dualen Ausbildungsberuf ablegen


Allgemeine Informationen

Die Zwischenprüfung zeigt, was Sie in Ihrer Ausbildung bisher gelernt haben. Geprüft werden die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht.

Sie müssen an der Zwischenprüfung teilnehmen. Nur dann können Sie später zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Ein gutes Ergebnis kann eine Voraussetzung dafür sein, dass Sie früher zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Ob das möglich ist, hängt von den geltenden Regeln ab.

In manchen Fällen müssen Sie keine Zwischenprüfung absolvieren. Das gilt für Berufe, in denen die Abschlussprüfung in 2 zeitlich auseinanderfallenden Teilen stattfindet oder wenn Ihnen bereits eine andere abgeschlossene Ausbildung von mindestens 2 Jahren angerechnet wurde.

Die Zwischenprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil. Je nach Beruf gibt es zusätzlich einen praktischen Teil. Die beiden Teile finden meist an verschiedenen Tagen statt. Die schriftliche Prüfung schreiben alle Auszubildenden in Deutschland am selben Tag und zur selben Uhrzeit.

Die Zwischenprüfung findet meist etwa in der Mitte der Ausbildungszeit statt. Genaue Angaben dazu finden Sie in Ihrer Ausbildungsordnung. Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle in Ihrer Region organisiert. Das ist zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Wenn Sie eine Umschulung machen, können Sie auf Antrag ebenfalls an einer Zwischenprüfung teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie oder der Träger der Umschulung die Kosten der Prüfung bezahlen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Ausbildungskammer.


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen, Jugend (BMBFSFJ)


Fachlich freigegeben am

27.08.2026

Zuständige Stelle(n)

Kammern in Sachsen-Anhalt