Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten beantragen
Allgemeine Informationen
An einer Börse nach § 23 BörsG handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate. Diese Güter und Rechte werden in Deutschland nur an der EEX in Leipzig und der Eurex in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie