Internationale Geburtsurkunde beantragen


Allgemeine Informationen

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen englisch, französisch, spanisch, italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).


Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:


Gebühren (Kosten)

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Landesrecht an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.


Fristen

keine


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Standesamt.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung:

Beantragung per Post oder Telefax:

Online-Beantragung:

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.


Weitere Informationen

keine


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, Abteilung 1 – Staats- und Verwaltungsrecht


Fachlich freigegeben am

05.10.2020

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Personenstandswesen
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt