Geburtsurkunde für im Ausland geborene Kinder beantragen


Allgemeine Informationen

Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.


Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:


Fristen

keine


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung.

Wenn Sie bisher noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

keine


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport Berlin, Abteilung 1 - Staats- und Verwaltungsrecht


Fachlich freigegeben am

05.10.2020

Zuständige Stelle(n)