Geburtsurkunde für Geburten auf Seeschiffen beantragen


Allgemeine Informationen

Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war.


Voraussetzungen

Wenn ein Kind auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes.


Erforderliche Unterlagen

Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.


Fristen

Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

keine


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht


Fachlich freigegeben am

05.10.2020

Zuständige Stelle(n)