Anerkennung von ADR-Kursen beantragen


Allgemeine Informationen

Die Anerkennung kann für die Kurse Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und für Auffrischungsschulungen beantragt werden.

Dafür ist ein Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich. Der Antrag muss u.a. folgende Angaben enthalten:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Gebühr für die Anerkennung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.


Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrags sollte in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen innerhalb von drei Wochen nach Eingang erfolgen. Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann ggf. zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK).


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.


Rechtsgrundlage

§14 Abs 3 Nr 1 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)


Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag


Fachlich freigegeben am

26.10.2020

Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Adresse
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)