Unternehmenszertifizierung für die Installation, Instandhaltung, Wartung, Reparatur, Außerbetriebnahme von Einrichtungen mit Kältemitteln beantragen


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen


Fachlich freigegeben am

31.08.2026

Anträge / Formulare

Mit dem Antrag können Sie Ihr Unternehmen zertifizieren lassen, um Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf ausüben zu dürfen.

Bitte unterschreiben Sie den Antrag handschriftlich.

Sie können den Antrag per Post, E-Mail oder Fax einreichen.


Fristen

Der Antrag auf Zertifizierung ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu stellen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang Ihres Antrags.


Gebühren (Kosten)

Die Bemessung der Gebühr ist vom Zeitaufwand der Bearbeitung und folgenden Faktoren abhängig:

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage


Voraussetzungen

Ihr Unternehmen wird zertifiziert, wenn Sie nachweisen, dass Sie für die Tätigkeiten der Installation, Instandhaltung, Wartung, Reparatur und Außerbetriebnahme von Einrichtungen

Die Sachkunde Ihres Personals weisen Sie bitte durch die entsprechenden Sachkundebescheinigungen (beziehungsweise Zertifikate) nach.

Dies gilt ebenso für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern.

Die Anzahl des erforderlichen sachkundigen Personals richtet sich nach dem jährlich zu erwartenden Tätigkeitsaufkommen.

Wenn Ihr Unternehmen als sogenannter EMAS-Betrieb im Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltprüfung (Eco-Management and Audit Scheme) eingetragen ist, gelten vereinfachte Bedingungen.


Allgemeine Informationen

Ist Ihr Unternehmen eine juristische Person oder Personenvereinigung, benötigen Sie eine Unternehmenszertifizierung.

Sind Sie als Einzelunternehmen tätig, können Sie ein Unternehmenszertifikat beantragen.

Das Unternehmenszertifikat wird nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung erforderlich, wenn Ihr Unternehmen folgende Einrichtungen installiert, instand hält, wartet, repariert oder außer Betrieb nimmt:

Die Tätigkeiten an diesen Einrichtungen dürfen Sie erst ausüben, wenn Ihr Unternehmen zertifiziert ist. Eine Bescheinigung zur Zertifizierung des Unternehmens wird Ihnen auf Antrag erteilt.

Hierzu müssen Sie als Unternehmen nachweisen, dass Sie


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt


Zuständige Stelle

Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat 402, Sachgebiet Chemikaliensicherheit.


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz Überwachung, Gentechnik, Chemikaliensicherheit
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Michael Zorn
Telefon +49 345 514-2500