Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

18.08.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
30 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden

Verwaltungsgebühr
12.8 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für die Erstzulassung über eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz-Portal)

Verwaltungsgebühr
10.2 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für die Wahl eines Wunschkennzeichen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kfz-Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie,

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

bei Vertretung durch einen Dritten:

bei Zulassung auf Minderjährige:

bei Änderungen am Fahrzeug:


Zuständige Stelle(n)