Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen


Allgemeine Informationen

Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein

benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.

In einigen Orten, können Sie mit der Plakette einige Vorteile nutzen, zum Beispiel:

Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

EUR 11,00


Fristen

Sie können bestimmte Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben. 


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde.


Verfahrensablauf

Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.

Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.


Weitere Informationen

Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr


Fachlich freigegeben am

09.09.2021

Zuständige Stelle(n)

SG Kfz-Zulassung
Adresse
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift

Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt