Trennungsunterhalt geltend machen


Allgemeine Informationen

Sollten Sie sich mit Ihrem in Trennung lebenden (Ehe-)Partner bzw. Ihrer in Trennung lebenden (Ehe-)Partnerin nicht über eine angemessene Unterhaltshöhe einigen können, können Sie Ihren Trennungsunterhaltsanspruch gerichtlich geltend machen. Der Ablauf eines solchen Gerichtsverfahrens richtet sich im Wesentlichen nach den für den Zivilprozess geltenden Vorschriften.

Der Trennungsunterhaltsanspruch bemisst sich nach den anerkannten Grundsätzen der Unterhaltsberechnung, welche die unbestimmten Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts ausfüllen. Wegen der Einzelheiten wenden sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

Weitere Informationen können Sie auch den unterhaltrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte entnehmen.


Voraussetzungen

Ein Trennungsunterhaltsanspruch setzt im Grundsatz voraus, dass


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)


Fristen

Ihren Anspruch müssen Sie rechtzeitig in Ihrer Trennungsphase geltend machen. Rückwirkend steht Ihnen nur unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt zu.


Bearbeitungsdauer


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Familiengericht.


Anträge / Formulare

Keine


Verfahrensablauf

Ein Antrag zur Geltendmachung eines Trennungsunterhalts kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt gestellt werden.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen


Fachlich freigegeben am

05.10.2020

Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Merseburg
Adresse
Geusaer Straße 88
06217 Merseburg
Postanschrift

Postfach:11 54
06201 Merseburg

(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agmerdsgvo.)