Lebensmittelbetriebe registrieren


Allgemeine Informationen

Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu melden. Dies gilt für jede von Ihnen geführte oder betriebene Einrichtung. Es spielt keine Rolle, ob es sich um die Verarbeitung, Produktion oder den Vertrieb von Lebensmitteln handelt. Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. und unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.

Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Fristen


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an den Landkreis oder an die kreisfreie Stadt.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA)


Fachlich freigegeben am

15.01.2021

Zuständige Stelle(n)

SG Lebensmittelüberwachung
Adresse
Oberaltenburg 4b
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt

(veterinaeramt@saalekreis.de)