Zulassung für Eierpackstelle beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

30.04.2025

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
lfd. Nr. 141, Tarifstellen 1.1-1.3

Gebühr
50 EUR (FIX)

Reisekostenpauschale, die für jede örtliche Kontrolle anfällt


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat für Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit (Referat 409).


Allgemeine Informationen

Eierpackstellen sind Betriebe, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren, kennzeichnen sowie verpacken oder umpacken. Nur Packstellen dürfen Eier nach Güte- und Gewichtsklasse sortieren.

Sie können eine Eierpackstelle nur dann betreiben, wenn die zuständige Behörde die Eierpackstelle auf Ihren Antrag hin marktrechtlich zugelassen hat und Sie einen Packstellen-Code erhalten haben.

Für die Zulassung als Packstelle muss Ihr Betrieb über geeignete Räumlichkeiten und technische Einrichtungen zum Sortieren von Eiern nach Güte- und Gewichtsklassen verfügen.

Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn Sie Eier

direkt an Endverbrauchende und nicht nach Güte- und Gewichtsklassen abgeben.

Sie benötigen eine Zulassung als Packstelle, wenn Sie als direktvermarktender Betrieb 

Sie müssen die Eier innerhalb von 10 Tagen nach dem Legen sortieren, kennzeichnen und gegebenenfalls verpacken.


Sortierte und gegebenenfalls abgepackte Eier der Güteklasse A dürfen Sie nur mit aufgedrucktem Erzeugercode abgeben.

Die Verpackungen müssen

Das Material der Verpackungen muss die Eier vor Fremdgeruch und möglicher Qualitätsverschlechterung schützen.

Mit der Zulassung der Packstelle stehen Ihnen alle Vermarktungswege offen. Sie müssen folgende Listen führen:

Die Listen müssen Sie 12 Monate aufbewahren. 
 


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)