Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik beantragen


Allgemeine Informationen

Eine Konzession ist die behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Gewerbe auszuüben. Um die Konzession zu erhalten, müssen Sie persönliche, bauliche und betrieblich-organisatorische Voraussetzungen erfüllen.


Voraussetzungen


Fristen

Die Konzession gilt unbefristet, sofern Sie keine Veränderungen der Klinikräume oder ähnlichem vornehmen. Die Konzession erlischt, wenn Sie innerhalb eines Jahres nach ihrer Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt haben.


Verfahrensablauf

Sie beantragen eine Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik per Post:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)


Fachlich freigegeben am

07.08.2025

Zuständige Stelle(n)