Registrierung eines Brütereibetriebs beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Behörde registrieren lassen.

Folgende Betriebe müssen registriert werden:

Erfüllt ein Betrieb mindestens eines der oben genannten Kriterien, muss er dies durch einen Antrag anzeigen.
 


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Mit der Registrierung wird dem Betrieb eine Kennnummer erteilt. Diese Kennnummer ergibt sich unter anderem aus der jeweiligen Betriebsart; das heißt eine reine Brüterei erhält eine andere Kennziffer als zum Beispiel ein Vermehrungsbetrieb mit angeschlossener Brüterei. 

Das bedeutet, dass für jeden Betrieb, der sich mit einem oder mehreren dieser Bereiche befasst, ein separater Registrierungsantrag erforderlich ist.
 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fachlich freigegeben am

16.08.2024

Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)