Längere tägliche Arbeitszeit beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

28.10.2022;06.11.2023

Verfahrensablauf

Sie können die Bewilligung für die Abweichungen zur täglichen Arbeitszeit schriftlich beantragen. Dafür führen Sie die folgenden Schritte durch:

Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.

Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Erforderliche Unterlagen

Für alle Betriebe:

Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:

Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:

Zusätzlich bei Saison- und Kampagnebetrieben:


Voraussetzungen

Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb

für Bau- und Montagestellen

Für Ihren Saison- oder Kampagnebetrieb


Allgemeine Informationen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.
 
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für: 

Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen. 

Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden. Die Verlängerung der Arbeitszeit wird durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind sowohl bei kontinuierlichen Schichtbetrieben als auch bei Saison- und Kampagnenbetrieben tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.

Für Bau- und Montagestellen kann ohne besondere Voraussetzungen eine längere tägliche Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung. 
 


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)