Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen


Allgemeine Informationen

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler erhalten, wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben wollen.  Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeiten nach § 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (z.B. selbstständige Ärzte, Notare, Steuerberater)

Soweit erforderlich, müssen Sie eine Berufserlaubnis vorlegen. Die Berufserlaubnis ist eine staatliche Berufszulassung, mit der Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten dürfen (z.B. Heilberufe, Anwälte). Wenn Sie noch keine Berufserlaubnis haben, reicht aus, wenn Sie nachweisen, dass die Erteilung zugesagt wurde.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

 Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.


Gebühren (Kosten)

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Hinweise:


Fristen


Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

26.02.2021

Zuständige Stelle(n)